ZUSCHUSS GESETZLICHER KRANKENKASSEN

 

Grundsätzlich bekommen Kinder unter 18 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind, einen Zuschuss zur Brille.

Der neue Leistungsanspruch aus dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sieht jetzt auch Zuschüsse für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen vor:

Kurzsichtigkeit/Weitsichtigkeit von mehr als +/- 6 Dioptrien Hornhautverkrümmung/Astigmatismus von mehr als +/- 4 Dioptrien schwere Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit nach WHO der Stufe 1. Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen zahlen nicht den kompletten Betrag der Brille. Es wird lediglich ein Festbetrag zu den Brillengläsern oder Kontaktlinsen gewährt. 

 

Für den erstmaligen Leistungsanspruch gewähren Krankenkassen den Zuschuss nur bei Vorlage einer augenärztlichen Verordnung des laufenden Quartals. Bei Vorlage des Rezepts ziehen wir den Betrag direkt von der Rechnung ab.

Der Betrag den die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen, ist abhängig von den Stärken festzulegen.